
Der Betriebsrat
Ein Betriebsrat funktioniert nach komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen mit vielen Rechten und Pflichten. Wer seine Möglichkeiten und Grenzen nicht kennt, wird nicht viel erreichen können.
Eure (!) Interessenvertretung!
Als Gremium übt der Betriebsrat die Mitbestimmung im Betrieb aus und nimmt die gesetzlich eingeräumten Rechte zum Wohle der Belegschaft wahr. Er kümmert sich z.B. um
- sozialverträgliche und gerechte Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene
- Fairness bei personellen Einzelmaßnahmen
- Sicherheit am Arbeitsplatz
- Kontinuierliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch technische Systeme und digitale Anwendungen
- und vieles mehr…
Als Interessenvertretung trägt der Betriebsrat auch dazu bei, durch innovative Lösungen in der heutigen schnelllebigen Welt die Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Die agile Arbeitswelt erfordert Mut und völlig neue Wege, an deren Ausgestaltung der Betriebsrat maßgeblich beteiligt ist und die er auch selbst initiieren kann.
Arbeitgeber und Betriebsrat sind gesetzlich verpflichtet, zum Wohle der Arbeitnehmenden und des Betriebs vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dieses Gebot verpflichtet uns zur gegenseitigen Rücksichtnahme, Gesetzestreue, Ehrlichkeit und Offenheit im Umgang miteinander.
Zusammensetzung
Aufgrund unserer Betriebsgröße besteht das Gremium aus 21 Mitgliedern, die sich basierend aus dem Wahlergebnis aus den angetretenen Listenvertretungen zusammensetzt.
Der erste Schritt eines neu gewählten Betriebsrats ist es, den Vorsitz und die Stellvertretung zu wählen. Danach geht es an die Wahl der Ausschüsse. Hier lebt der Betriebsrat somit Demokratie und Arbeiten nach Stärken, sowie Interessen.
Jeder Ausschuss des Betriebsrats hat eine(n) Koordinator(in). Dieser/diesem obliegt es, die Arbeit des Ausschusses zu steuern und darauf hinzuwirken, dass Ideen und Verbesserungsvorschläge entwickelt werden und diese auf Fachebene mit dem Arbeitgeber zu besprechen, Machbarkeiten zu ermitteln und anschließend vorzuverhandeln.
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